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The Small Print

The cooperation with our clients is generally characterized by mutual trust and not by legal formulas - at least that is what we want. In most cases, we find a way that everyone can feel comfortable with.


Nevertheless, rules and obligations are indispensable for both sides when working together. We have learnt this by gaining more experience from one situation or another. We are not obliged to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration body.

We ask our long-standing clients to understand the following points of our terms and conditions in the above sense and to continue to give us what drives us and what we value most: Your trust.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der based on IT GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1)    Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2)    Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Schutzrechte, Vertraulichkeit

(1)    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Präsentationen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere schriftliche Zustimmung. Soweit der Vertrag nicht zustande kommt, sind diese Unterlagen an uns zurückzusenden.

(2)    Den Vertragsparteien ist es nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei gestattet, Unterlagen mit vertraulichen Informationen ganz oder teilweise, gleich in welcher Art, zu vervielfältigen. Nach Beendigung eines Auftrages ist der jeweilige Empfänger verpflichtet, die Unterlagen der anderen Vertragspartei zurückzugeben.

(3)    Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung von einer Vertragspartei an die andere übergeben werden, gelten als vertraulich. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind zu beachten. Die based on IT GmbH verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht weiterzugeben.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1)    Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise entsprechend der veröffentlichten Preisliste oder dem individuell schriftlich vereinbarten Betreuungsvertrag / Auftrag zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2)    Arbeitszeiten werden auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Die Online-Arbeitszeiterfassung der based on IT GmbH ist verbindliche Abrechnungsgrundlage für Vergütungen, es sei denn, es ist im individuell schriftlich vereinbarten Betreuungsvertrag eine andere Form der Zeiterfassung vereinbart. Transport- und Reisekosten sowie Anfahrt und Spesen sind gesondert zu vergüten.

(3)    Die Zahlung des Kaufpreises kann auf das umseitig genannte Konto erfolgen oder per Lastschrift nach entsprechender Erteilung einer Einzugsermächtigung eingezogen werden. Barzahlung bei Lieferung ist nach vorheriger Ansprache möglich. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(4)    Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Leistung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5)    Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(6)    Bei ausgelegten Preislisten, auch im Internet, bleibt Irrtum vorbehalten. Die Preislisten werden nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt und aktuell gehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

(1)    Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2)    Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle des Auftragnehmers entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.

3)    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)    Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor dem Beginn von Arbeiten Datensicherungen durchzuführen. Falls nicht beauftragt, ist die based on IT GmbH nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die vom Kunden durchgeführte Datensicherung richtig erfolgt ist.

(2)    Es obliegt dem Kunden, für eine ordnungsgemäße Verkabelung zwischen den Räumlichkeiten zu sorgen, in denen Geräte installiert oder Arbeiten an diesen vorgenommen werden sollen.

§ 8  Sonstiges

(1)    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der based on IT GmbH.

(2)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

(3)    Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die based on IT GmbH verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4)    Es gelten nach Maßgabe des Einzelfalles ferner folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen der based on IT GmbH:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil B (Verkauf)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil C (EDV-Dienstleistungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil D (Programmierung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil E (ASP)

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, bzw. der Bestellung des Auftraggebers.

Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Teils A.

§ 2 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1)    Die based on IT GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2)    Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3)    Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4)    Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

(5)    Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 4 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress

(1)    Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2)    Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Besteller. Bei dem Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen. Nehmen Sie bitte unbedingt vor der Rücksendung der Ware mit uns Kontakt auf und sprechen Sie den Fall mit uns ab.

(3)    Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4)    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5)    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6)    Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7)    Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

(8)    Soweit der Besteller über die based on IT GmbH Garantieverträge mit Herstellern, Importeuren, oder Zwischenhändlern bezieht  oder solche anderweitig bestehen, bleiben die daraus resultierenden Ansprüche des Bestellers gegen die Hersteller, Importeure, oder Zwischenhändler unberührt.

(9)    Bestehen Gewährleistungsansprüche des Bestellers sowohl aus (2) als auch aus (8) ist der Besteller verpflichtet, zunächst die Ansprüche aus (8) auszuschöpfen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)    Der Kunde ist dazu verpflichtet, für gelieferte Geräte adäquate Umgebungsbedingungen zu schaffen. Es gelten die Spezifikationen der Hersteller, die zu beachten sind. Sofern der Kunde die Umgebungsbedingungen verändert, kann es zu Schäden kommen.  In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass der Wechsel der Umgebung nicht für den Schadenseintritt kausal ist.

(2)    Auf § 7 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen

§ 1 Vertragsgegenstand

(1)    Vertragsgegenstand sind EDV Dienstleistungen, welche die based on IT GmbH für den Auftraggeber auf Basis eines Dienstvertrages ausführt. Diese Tätigkeiten sind: Beratungsleistungen, Konzepterstellung, Überwachung und Koordination von Leistungen Dritter für den Auftraggeber, Netzwerk- und Softwareinstallation, Anschluss und Inbetriebnahme von Hardware, Wartungsarbeiten, Beseitigung von Störungen, Programmierung und Designarbeiten sofern diese nicht Bestandteil einer Werkvertragsleistung nach Teil D sind.

(2)    Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Teils A sowie gesonderte Vereinbarungen im EDV Betreuungsvertrag bzw. des einzelnen Angebots.

§ 2 Gewährleistung

(1)    Werden von der based on IT GmbH reine Beratungsleistungen geschuldet und obliegt es allein dem Kunden, die Anwenderentscheidung selbst vorzubereiten und / oder ein System einzuführen, so haftet der Berater für Richtigkeit und Eignung seiner Beratungsleistungen, nicht aber für die Auswahl und Einführung des Datenverarbeitungssystems.

(2)    Verpflichtet sich die based on IT GmbH zu einer Dienstleistung gemäß § 1, so haftet sie für die sachgemäße Durchführung nach Stand der Technik. Diese Haftung erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit, nicht aber auf zu erreichende wirtschaftliche Zwecke.

(3)    Mängeleinreden und Gewährleistungsansprüche müssen von beiden Seiten sofort vorgebracht werden. Die jeweilige Nachbesserung erfolgt nur in dem Umfang, dass die notwendige Zusatzarbeit maximal 10 % der Gesamtvergütung beträgt. Nach zweimaligem Nachbessern in diesem Umfang sollte Einverständnis über die weitere Fortführung erzielt werden. In diesem Fall haben beide Partner sofortiges Rücktrittsrecht. Die bis zur ersten Mängelrüge geleistete Arbeit wird in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

§ 3 Haftung

(1)   Die based on IT GmbH haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentlichen Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.

(2)   Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder –beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der based on IT GmbH.

(3)   Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach zwei Jahren.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)    Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor dem Beginn von Arbeiten Datensicherungen durchzuführen. Falls nicht beauftragt, ist die based on IT GmbH nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die vom Kunden durchgeführte Datensicherung richtig erfolgt ist.

(2)    Auf § 6 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

§ 5 Eigentumsrechte, Schutzrechte Dritter

Soweit im Rahmen der Geschäftbeziehung Schutzrechte entstehen, so stehen diese der based on IT GmbH dann zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von ihren Mitarbeitern begründet wurden. Dem Auftraggeber steht insoweit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung der based on IT GmbH an Dritte übertragbares Recht auf Nutzung zu.

§ 6 Abwerbungsschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinen derzeitigen Mitarbeiter oder eine sonst vertraglich verpflichtete Person des anderen Vertragspartners mittelbar oder unmittelbar abzuwerben, sofern diese mit Leistungen aus einem laufenden Vertrag betraut ist. Diese Vereinbarung gilt ab Vertragsbeginn . Sie endet ein Jahr nach Beendigung.

§ 1 Vertragsgegenstand

Das Ziel des jeweiligen Projekts ergibt sich aus dem Angebot. Sofern vom Kunden beauftragt, wird für den Auftraggeber / Kunden ein Pflichtenheft erstellt. Nur in diesem Fall gilt § 2. Die Erstellung des Pflichtenheftes und die Realisierung können sich auch auf einzelne Teilprojekte beziehen. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Teils A sowie gesonderte Vereinbarungen des einzelnen  Angebots.

§ 2 Pflichtenheft

Das Pflichtenheft wird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase erforderlichen Informationen über die Anwendungsgebiete zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.

§ 3 Qualitätsstandard

Alle im Angebot oder Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen müssen erfüllt sein. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.

§ 4 Realisierung des Angebots/Pflichtenhefts

(1)    Nach der Annahme des Angebots/ Abnahme des Pflichtenheftes realisiert die based on IT GmbH den dort beschriebenen Funktionsumfang.

(2)    Fristen und Termine richten sich nach den im Angebot genannten Daten. Änderungen können nur im beiderseitigen Einverständnis erfolgen.

(3)    Sollte aus Sicht der based on IT GmbH absehbar sein, dass die im Angebot/ Pflichtenheft genannten Termine und Fristen, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten werden können, so meldet die based on IT GmbH dies unverzüglich nach Kenntnis der zu den Terminverschiebungen führenden Gründe. Die based on IT GmbH teilt dabei dem Kunden die zu erwartenden Terminverschiebungen sowie deren Auswirkung auf den Projektplan mit.

(4)    Auf § 6 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

§ 5 Nachträgliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen

Sofern sich im Laufe des Projektes ergibt, dass dieses inhaltlich zu korrigieren ist, um die ursprünglichen Ziele des Projektes zu erreichen und falls sich daraus eine Änderung in der Realisierung ergibt, gilt folgendes:

(1)    Ist die Änderung auf einen nicht von der based on IT GmbH zu vertretenden Umstand zurückzuführen, wird die based on IT GmbH den ggf. anfallenden Mehraufwand ermitteln und dem Kunden mitteilen.

(2)    Der Kunde hat den Mehraufwand zu tragen, falls dieser auch entstanden wäre, wenn die geänderte Funktionsbeschreibung von vornherein zur Realisierung des gesetzten Projektzieles notwendig gewesen wäre.

(3)    Kommt keine Einigung über die Vergütung des Mehraufwandes zustande und hat die based on IT GmbH diesen nicht zu vertreten, entfällt die Verpflichtung der based on IT GmbH zur Vornahme der gewünschten Änderungen so lange, bis eine Einigung über die Vergütungsanpassung erzielt wurde.

(4)    Mit der Realisierung der Änderungen wird generell erst nach erfolgter schriftlicher Beauftragung des Mehraufwandes begonnen.

(5)    Alle Änderungen des Auftrages, die sich daraus ergeben, dass der Kunde den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang ändern oder erweitern will, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Fristen und Termine sind im Einvernehmen mit der based on IT GmbH abzustimmen.

§ 6 Einfache Anpassungsarbeiten

Im Falle einfacher Anpassungsarbeiten an der Software gelten die Bedingungen für EDV-Dienstleistungen nach Teil C.

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Werkes geht mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Kunde sorgt vor diesem Zeitpunkt durch technische und organisatorische Maßnahmen für eine Sicherung des Wirtschaftsgutes (Verwahrpflicht) und verpflichtet sich, von der based on IT GmbH leihweise überlassene Hardware und Datenträger in ausreichendem Maße zu versichern und gegen unbefugte Nutzung zu sichern.

§ 8 Einweisung

Nach der Installation weist die based on IT GmbH die benannten Mitarbeiter in die Benutzung des Softwareprogramms ein und verpflichtet sich zu weiteren Einweisungen gegen zusätzliche Vergütung, falls dieses gewünscht wird.

§ 9 Abnahme

(1)    Die Möglichkeit der Teilabnahme wird ausdrücklich vereinbart. Diese richtet sich danach, ob einzelne Teile des Systems separat vom Kunden produktiv genutzt werden können. Ob separate Abnahmefähigkeit vorliegt, richtet sich insbesondere nach den Vorgaben und Terminen des Angebots / des Pflichtenheftes.

(2)    Die based on IT GmbH kann vom Kunden unverzüglich die Abnahme verlangen, wenn einzelne Teile übergeben und die Funktionsfähigkeit nachgewiesen wurde. Binnen einer Woche nach erfolgter erster Einweisung sowie durch angemessene Abnahmetests ist die Funktion des Vertragsgegenstandes nachgewiesen. Die Abnahme ist zu erklären und in einem von den Vertragspartnern zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll festzuhalten.

(3)    Als Abnahmedatum gilt der Termin der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden. Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden. Unbillig ist insbesondere eine Abnahmeverweigerung, wenn weder betriebsverhindernde noch betriebsbehindernde Fehler vorliegen, also das System die vereinbarten Funktionen im wesentlichen erfüllt und keine Fehler verursacht werden, welche die Verwendung des Systems erheblich beeinträchtigen.

(4)    Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn die kurzfristige Mängelbeseitigung (innerhalb von 5 Werktagen) zugesagt werden kann.

§ 10 Nutzungsrechte

(1)    Dem Vertragspartner wird das ausschließliche, unbefristete, übertragbare, unwiderrufliche Nutzungsrecht einschließlich Dokumentation und Benutzungsanleitung eingeräumt.

(2)    Soweit im Rahmen der Geschäftbeziehung Schutzrechte entstehen, so stehen diese der based on IT GmbH dann zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von ihren Mitarbeitern begründet wurden. Dem Auftraggeber steht insoweit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung der based on IT GmbH an Dritte übertragbares Recht auf Nutzung zu.

(3)    Die based on IT GmbH ist berechtigt, eigene Arbeiten an dem jeweiligen Projekt unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers zu veröffentlichen und die Arbeiten als Referenz zu verwenden.

§ 11 Urheberrecht

(1)    Das Urheberrecht an Begutachtungen, Analysen, Quellcodes sowie Erweiterungen, sowie das Recht zur Verwertung von Erfindungen oder des sonstigen geistigen Eigentums verbleibt beim Auftragnehmer.

(2)    Die based on IT GmbH verpflichtet sich, den Quellcode sicher aufzubewahren und auf Anforderung des Kunden nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen am Vertragsgegenstand unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen des Kunden hat die based on IT GmbH den Quellcode einem vom Kunden zu benennenden  Notar zu übergeben, der auf Anforderung des Kunden diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls die based on IT GmbH mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung am Vertragsgegenstand trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden binnen einer Frist von vier Wochen nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags der based on IT GmbH gefährdet wird.

§ 12 Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung)

(1)    Die based on IT GmbH übernimmt für die fehlerfreie Funktionalität der Software entsprechend vereinbarten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und keine Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 1 Jahr nach Abnahme. Kommt die based on IT GmbH in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist ihrer Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, kann der Kunde die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf seine Kosten und eigene Gefahr selbst treffen oder von Dritten vornehmen lassen.

(2)    Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.

(3)    Bei der Verwendung von OpenSource-Software und -Modulen übernehmen wir keine Gewährleistung für nicht durch die based on IT GmbH veränderte oder entwickelte Software.

§ 13 Haftung

Die based on IT GmbH haftet nur für Schäden, soweit den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen - gleich aus welchem Rechtsgrund - auch für Datenverluste und Folgeschäden, insbesondere, wenn für den Kunden eine Versicherung besteht.

§ 14 Abwerbungsschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinen derzeitigen Mitarbeiter oder eine sonst vertraglich verpflichtete Person des anderen Vertragspartners mittelbar oder unmittelbar abzuwerben, sofern diese mit Leistungen aus einem laufenden Vertrag betraut ist. Diese Vereinbarung gilt ab Vertragsbeginn. Sie endet ein Jahr nach Beendigung.

Teil E - Software-Vermietung (ASP/SaaS)

§ 1 Vertragsgegenstand

Die based on IT GmbH stellt als Application Service Provider zentral gehostete Anwendungen über Netzwerke auf Basis eines Mietvertrags zur Verfügung.

Es geltend ergänzend die Bestimmungen des Teils A sowie gesonderte Vereinbarungen des einzelnen  Angebots.

§ 2  Hosting-Leistungen

(1)    Das Hosting durch die based on IT GmbH umfasst die im Einzelvertrag festgelegte Überwachung der einzelvertraglich näher definierten Systemumgebung und den Betrieb der dafür benötigten Software- und Hardware, bzw. der durch sie im Namen des Kunden beauftragten Dritten (Provider). Darüber hinaus stellt die based on IT GmbH in der Regel auch den Internet-Zugang für die betreffende Software her. Die based on IT GmbH ist in der Wahl der Provider frei. Mit der Auswahl des Providers wird eine möglichst hohe Ausfallsicherheit des Dienstes sichergestellt. Die based on IT GmbH gewährleistet jedoch nicht, dass der Dienst jederzeit erreichbar und fehlerfrei ist. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die Dienste durch Störungen verursacht wird, die außerhalb des Einflussbereichs der based on IT GmbH liegen.

(2)    Die Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Dienstes finden sich auf der Website unter www.based-on-it.de.  Die based on IT GmbH stellt für die Nutzung ihres Dienstes die Anwendung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, die Software zu vermieten oder zu verkaufen.

(3)    Die based on IT GmbH behält sich vor, Änderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält, zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und / oder der technischen Weiterentwicklung Rechnung trägt.

(4)    Die based on IT GmbH stellt dem Kunden die Hosting-Leistungen für die im Einzelvertrag genannte Dauer zur Verfügung. Ist keine bestimmte Vertragsdauer festgelegt, gilt der Einzelvertrag insofern als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweils anderen Partei gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Server-Überwachung

(1)    Die based on IT GmbH stellt durch geeignete technische Maßnahmen sicher, dass der Serverbetrieb fortlaufend überwacht wird. Als technische Grenze für die betriebliche Verantwortung der die based on IT GmbH gilt die Erreichbarkeit der definierten http-Schnittstelle des Kunden über das Internet.

(2)    Soweit einzelvertraglich vereinbart, werden die auf den Serverfestplatten befindlichen Daten in den vereinbarten Abständen durch die based on IT GmbH gesichert und eine Kopie dieser Sicherung an den Kunden übergeben.

(3)    Die based on IT GmbH prüft Daten des Kunden nicht. Etwaige Folgen, die sich aus behaupteten oder tatsächlichen Ansprüchen Dritter oder fehlender Interoperabilität ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

(1)    Die Kündigung des Dienstes ist schriftlich per Brief oder Telefax vorzunehmen. Der Erhalt von Kündigungen wird durch die based on IT GmbH gegenüber dem Kunden bestätigt.

(2)    Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten. Er verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Registrierungszeitpunkt.

(3)    Der Kunde hat jederzeit das Recht, während der Laufzeit des Vertrages auf ein umfangreicheres Paket von Service-Leistungen der based on IT GmbH zu wechseln. Ein Wechsel auf ein kleineres Paket ist nur am Ende der Laufzeit möglich.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)    Der Kunde ist verpflichtet, mindestens alle zwei Wochen seine E-Mails abzurufen, um so eine  Selbstinformation über Mitteilungen der based on IT GmbH zu ermöglichen, da auf diesem Wege für die Vertragsdurchführung wichtige Informationen übermittelt werden.

(2)    Auf § 6 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

§ 6 Datenschutz

(1)    Die Daten des Kunden werden durch die based on IT GmbH entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) insoweit gespeichert, wie dies zur Durchführung des gesamten Vertrages erforderlich ist.

(2)    Um die Nutzung des Dienstes zu ermöglichen, werden die bei der Registrierung relevanten Daten ausschließlich auf Systemen gespeichert, die nur durch von der based on IT GmbH autorisierten Personen eingesehen und verwaltet werden können. Die Nutzerdaten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung und Abrechnung des Internet-Dienstes herangezogen. Eine Weitergabe ist nicht beabsichtigt und wird nur erfolgen, sofern dies im Rahmen geltender Datenschutzgesetze erlaubt ist.

(3)    Die Daten werden auf Wunsch des Kunden per SSL (Secure Socket Layer), oder auch stärker verschlüsselt übertragen. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

(4)    Die im Rahmen der Nutzung benötigten Kontaktdaten der Kunden werden nur in dem Maße verwendet, als dass Sie zum Nachweis geführter Leistungen und Abrechnung herangezogen werden.